Kosten

Gebühren und Kosten


Meine Gebühren für die Beratung oder Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Wenn Sie die Kosten für die Beratung oder Vertretung nicht selbst tragen können, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.
 

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung können Sie dort eine Kostenschutzzusage einholen.

Fragen Sie mich und Sie erhalten auch hierfür eine Auskunft.


Rechtsanwälten ist es übrigens gesetzlich verboten, kostenlos eine rechtliche Beratung zu erteilen. Ich erlaube mir daher den Hinweis, dass auch für eine telefonisch oder per E-Mail erteilte rechtliche Stellungnahme Gebühren anfallen.

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